Die Musikschulverordnung des Kantons Zürich vom 29. September 1998 regelt die Finanzierung des Unterrichts für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Altersjahr an Musikschulen, die eine musikalische Grundausbildung sowie Instrumental- und Ensembleunterricht anbieten.
Der Verein Musikschule Stäfa erfüllt die Bedingungen unter denen der Staat und die Gemeinden gemäss dieser Verordnung Beiträge leisten.
Der Staat leistet seine Beiträge in Form von Schülerpauschalen. Gemäss der kantonalen Verordnung dürfen die Beiträge der Eltern gesamthaft 50% der anrechenbaren Kosten der Musikschulen nicht übersteigen. In Stäfa leistet die Schulgemeinde aufgrund deren Vereinbarung vom 31. Oktober 1994 jährliche Beiträge an den gesamten Betriebsaufwand der Musikschule von minimal 50% und maximal 55%. Die verbleibenden 45% bis 50% der anrechenbaren Betriebskosten werden durch die Schulgelder der Eltern resp. SchülerInnen erbracht.
Für die Vereinszwecke erhebt der Verein Jugendmusikschule Stäfa von den Mitgliedern (Einzelpersonen oder Familien) einen Jahresbeitrag. Er beträgt zur Zeit CHF 30.00 pro Jahr.